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ENERGIEBEZUG AB 01. JANUAR 2009
Einleitung Mit der Einführung des neuen Stromversorgungsgesetzes (StromVG) per 01.01.2009 ergeben sich Änderungen für Grossbezüger wie auch für Kleinkunden sowohl in der Rechnungsstellung als auch in der Abrechnung. Was ändert mit dem neuen StromVG per 01.01.2009: Die Rechnungsstellung für Energiebezug war bis anhin ein Totalbetrag; im bisherigen Tarif war alles eingerechnet. Neu ist, dass der Energiebezug, die Netznutzung wie auch andere Gebühren offen ausgewiesen werden müssen. Energiebezug / Netznutzung: Der Energiebezug wie auch die Netznutzung auf allen Ebenen werden per 01.01.2009 getrennt in der Rechnung aufgeführt. Gebühren: Ab 01.01.2009 erheben der Bund (KEV) wie auch die Swissgrid (SDL /Übertragungsnetz, Schaltstation) Gebühren. Swissgrid: In der Rechnung aufgeführt als Systemdienstleistungen (SDL) muss der Swissgrid ein Betrag von 0.45 Rp./kWh unabhängig von der Tarifzeit abgeliefert werden. Diese Gebühr wurde errechnet auf Grund der vorgeschriebenen Reservehaltung von Energie in Absprache mit den angrenzenden Ländern (EU-Recht). Im Betrag weiter enthalten sind die Steuerungsmassnahmen für ein gesamtschweizerisches stabiles Netz. Die Endverteiler von elektrischer Energie haben keinen Einfluss auf die festgelegte Gebühr.
Bund: Der Bund erhebt unabhängig von der Tarifzeit eine Gebühr von 0.49 Rp./kWh. Diese Abgabe dient der Förderung von erneuerbaren Energien und wird als kostenlose Einspeisevergütung an die Produzenten verteilt (gesamtschweizerisch gleicher Betrag). In der Rechnung wird diese Gebühr mit KEV ausgewiesen. Die Endverteiler von elektrischer Energie haben keinen Einfluss auf die festgelegte Gebühr. Energietarife / Netznutzungstarife / Gebühren ab 01. Januar 2009: Die Umsetzung des neuen StromVG führen zu Anpassungen wie auch Massnahmen, die den Energiebezug verteuern. Allein die Gebühren, für die jeder Endverteiler das Inkasso machen muss, würden den Preis um 0.85 Rappen erhöhen. Des Weiteren muss die Rechnungsstellung transparent, diskriminierungsfrei und offen ausgelegt sein. Die ElCom prüft seit September 2008 die veröffentlichten Tarife, die ab 01.01.2009 eingeführt werden. |
